Die Geschichte von unserem Chihuahua
Würdigung und Impfintervalle:
Besonders Impfungen gegen Staupe, Hepatitis, Parovirose, Zwingerhusten und Tollwut bewirken einen Impfschutz von mehreren Jahren, Impfungen gegen Staupe und
Parovirose bis zu 8
Jahre
und länger (Stand 2006).
Jährliche Impfungen oder solche in kürzeren Abständen gegen diese Krankheiten waren daher weder nach Seuchenlage noch nach Golis individuellem Ansteckungsrisiko nicht nötig.
Die vielen Impfgaben seit Anfang des Jahres 2000 sind nicht nachvollziehbar, besonders in den Jahren 2005 bis 2008.
DIe Impfintervalle auch weiter fortzuführen ab dem Auftreten jener Krankheit ab - 15.02.2007 - verbot sich schon aus dem übergeordneten Grundsatz, dass nur gesunde Hunde/Tiere Impfungen erhalten dürfen.
Goli besuchte keine Hundesammlungen, auch keine Messen, Ausstellungen oder Hundepensionen. Goli hatte keine Grenzübertritte. Darum war aus diesem Grund kein Nachweis von Tollwut - Impfschutz erforderlich.
Goli hat nur von zu Hause Wasser getrunken, auch nicht aus Pfützen getrunken. Es gab auch keinen Kontakt zu Gewässern.
Goli lebte in seinem Familienkreis mit 3 Personen. Er hatte keinen Kontakt zu kleinen Kindern, nicht zu Wildtieren, Weidetieren oder "verdächtigen" Haustieren.
Soziale Kontakte hatter er nur zu bekannten und tierärztlich betreuten, nichtläufigen Hunden aus seinem Freundeskreis und unmittelbarer Nachbarschaft.
Seit 2005 war Goli nicht mehr wie früher in der gesundheitlichen Verfassung, ausgedehnte Spaziergänge außerhalb des Wohngrundstücks zu unternehmen.
Er bewachte Haus und Garten und bewegte sich hauptsächlich auf seinem riesigen eingezäumten Grundstück.
Durch die Tollwut - Grundimmunisierung und verabreichte Tollwutimpfung aus dem Jahr 2005 waren weitere Tollwutimpfungen überflüssig; allein aus der Tatsache, dass Deutschland seit 2006 tollwutfrei ist, zumindest dann in 3 Jahresabständen.
Sämtliche weiteren verabreichten Tollwutimpfstoffe - vom 15.02.2007 und 27.02.2008 - erfolgten in den bereits vorhanden Tollwut - Antikörper bzw. Immunität hinein.
Die Impfungen Lyme - Borreliose (Eurican Merilym) waren nicht erforderlich oder angezeigt, schon gar nicht wegen der vorbeugenden äußerlichen Behandlung. Diese
wurde aber mehrfach verabreicht.
Schwerwiegend ist, dass vorher kein serologischer Test auf Borreliose - Antikörper im Blut vorgenommen wurde. Die Grundimmunisierung erfolgt nachweislich in der Hauptzeckenzeit am 10.06.2004 und 08.07.2004.
Alles stellt wegen erheblicher gesundheitlicher Risiken selbst für einen gesunden Hund einen Verstoß gegen anerkannte tiermedizinische Grundsätze dar.
Das Fachbuch "Tiermedizinische Impfpraxis" - herausgegeben von Herrn Prof. Dr. vet. med. habil. Hans - Joachim Selbitz (Impfstoffwerk Dessau) und Herrn Dr. med. vet. Direktor und Professor am Paul - Ehrlich - Institut (Bundesamt für Sera und Impfstoffe), erschien im Mai 2006 im Enke Verlag.
Hier sind die wichtigsten Passagen aus diesem Fachbuch "Sachgerechte Anwendung von Impfstoffen".
Bei der Impfung wird in einen gesunden Organismus Antigen appliziert und das Immunsystem angeregt, darauf mit vermehrter Aktivität, u.a. mit der aktiven Bildung von Antikörper "zu reagieren".
"Diese Impfstoffe sollen grundsätzlich nur bei gesunden Tieren angewendet werden. Diese Forderung ist bei der Impfung von Einzeltieren leicht zu berücksichtigen."
"Die gleichzeitigen Impfungen gegen verschiedene Krankheiten belastet den Organismus stark."
"Es ist daher zu überlegen, ob man bei Jungtieren oder empfindlichen Rassen einen Kombinationsstoff einsetzt oder mehrmals Einzelimpfstoffe verabreicht."
"Gleiches gilt für die zeitgleichen, aber ortsgetrennten Applikationen von Impfstoffen, wenn sie durch die Zulassung nicht abgedeckt und in der Gebrauchsinformation nicht fixiert ist. Für die durch diesen als gravierenden Impffehler zu bezeichnenden Vorgang entstehenden Schäden ist der Tierarzt regresspflichtig.
Die Möglichkeit des tierärztlichen Dispensierrechtes gilt in diesem Fall nicht."
"Es gilt jedoch anzumerken, dass alle nach der Tierimpfstoff - VO zugelassenen Impfstoffe bei sachgerechter Impfung gesunder Tiere einen ausreichenden Impfschutz induzieren. Ein 100%iger Impfschutz ist aber mit keinem Impfstoff erreichbar."
Am 15.02.2007 wurde Goli zuerst mit einem Mehrfachkombinationsimpfstoff geimpft und danach erfolgte die Blutabnahme; diese wurde in das Vet - Labor gesandt.
Diese Vorgehensweise ist wissenschaftlich gar nicht angezeigt.
Was wird der gerichtlich bestellte Sachverständige in seinem Gutachten dokumentieren?
Der Gutachter dokumentierte in seinem Gutachten: "Die Blutwerte hätten abgewartet werden müssen."
Dann wieder: "Die Blutwerte brauchten nicht abgewartet werden."
Was denn nun?
"Der Sachverständige versicherte in seinem Gerichtsgutachten, dass es keine Anweisungen gibt, wie ein Hund tatsächlich vor einer Impfung untersucht werden muss".
Die Rücküberweisung der Tierklinik lag dem Sachverständigen vor, die sichergestellten Laborwerte wurden von dem Sachverständigen komplett verschwiegen.
In der Tierärztlichen Hochschule wurde bei Goli der Harnstoffwert mit 139 dl gemessen. Diesen Wert ignorierte der Sachverständige in seinen Gutachten.
Auch Golis diagnostizierter, sichergestellter Leberzerfall wurde von dem Sachverständigen verschwiegen.
Unter dem 11.07.2007 hatte der Sachverständige endlich sein Schweigen in seiner eigenen Dokumentation gebrochen.
"Der Hund wurde durchaus richtig auf ein Spezialfutter zur Unterstützung der Nierenfunktion umgestellt (DiätCanine u/d)."
Es kann somit festgestellt werden:
Der gerichtlich bestellte Sachverständige versicherte nachweislich tatsächlich in seinen gerichtlichen Sachverständigengutachten, dass es gängige Impfpraxis ist, "kranke, schwerkranke und sterbende Tiere noch zu impfen; ohne sie zu gefährden, dürfen sie auch weiter geimpft werden. Das Gleiche betrifft somit auch die Entwurmung und Spot - One - Präparate."
Der Beweis steht mehrmals in seinen Sachverständigengutachten (27.02.2008).
Dass dieser Gutachter seine Impfungen in sterbende Tiere tatsächlich fortsetzt, wird von ihm selbst in seinem Sachverständigengutachten unter dem 01.04.2008 versichert.
Nachweis: Behandlung I
Die 5 x verabreichte Injektion: Langzeitpenicillin-Dihydrostreptomycin 40 % ist dem Sachverständigen bekannt.
Er weiß aber nicht, ob es ein Antibiotikum, ein Antibiotika oder ein Penicillin ist!?
Bitte in den Sachverständigengutachten lesen!
In den Gutachten wird auch von dem Sachverständigen versichert, dass nie eine Blasenentzündung von der damals behandelnden Tierärztin diagnostiziert wurde.
In vielen seiner Passagen des SV ist verfasst: "Einer durchaus vermutbaren Blasenentzündung, vermutet wurde eine Unverträglichkeit auf Penicillin, welches auch bei Blasenentzündungen eingesetzt wird, konsequenterweise der Behandlungsversuch".
Nachweislich widerspricht der SV auch die Beipackzettel; aber alles, was im Beipackzettel verfasst ist, ist fixiert und somit bindend.
Nur gesunde Tiere dürfen Impfungen erhalten, und vor jedem verabreichten Antibiotika muss eine Bakterienkultur/Antibiogramm angelegt werden.
Unter dem 01.04.2007 wurde bei Goli "Blut im Urin" von 4 Augenzeugen gesehen. Es erfolgte daraufhin auch ein Urintest.
Der Nachweis ergibt sich auch aus einem 2seitigen Ausdruck vom 05.05.2008. Dieser Ausdruck wurde dringend für die nachbehandelnde Tierarztpraxis benötigt.
Goli seine Behandlungsunterlagen wurden komplett am 14.06.2008 erneut für den Rechtsanwalt ausgedruckt.
Aufgepasst:
Unter dem 01.04.2008 ist plötzlich kein "Blut mehr im Urin".
Eine Strafanzeige habe ich gegen den beklagten Tierarzt eingereicht.
Die Antwort von der Staatsanwaltschaft und von dem Rechtsanwalt des beklagten Tierarztes ist unter Gericht veröffentlicht.
Nachrechnen bitte:
Am 05.05.2008 bis zum 14.06.2008 soll der beklagte Tierarzt die Daten "Blut im Urin" noch nicht aus seiner Kladde in seiner elektronischen Datenbank übermittelt haben.
Das wären also vom 01.04.2008 - 14.06.2008 = 75 Tage.
Dann handelte es sich um einen Tippfehler "Kein Blut im Urin" und dann war "Urin im Blut". Urin im Blut?
Diese Kladdenaufzeichnungen wurden leider vernichtet.
Die Tierärztekammer Niedersachsen weist ausdrücklich in ihrer Berufsordnung - Berufspflicht § 2 Absatz 4 hin:
"Über die Ausübung ihres Berufes gemachten Feststellungen und getroffenen Maßnahmen, Aufzeichnungen zu fertigen und fünf Jahre lang aufzubewahren, soweit keine andere Frist bestimmt ist; dieses gilt auch für technische Dokumentation".
Die Antwort von der Staatsanwaltschaft u. Verteidiger ist ebenfalls unter Gericht
veröffentlicht.
Der Gerichtsgutachter versicherte, dass ihm die Klageschrift vorlag. Auf den Seiten 11 und 12 in der Klageschrift ist verfasst:
"Am Morgen des 01.04.2008 stellten der Kläger und seine Ehefrau fest, dass Goliat geschwächt war. Der Kläger fing Urin von Goliat beim Gassi gehen ab, sichtbares Blut konnte vom Kläger und seiner Ehefrau festgestellt werden. Der Kläger und seine Ehefrau fuhren sofort mit Goliat zum Beklagten in die Praxis. Die Aussage der Assistenzärztin nach den Laborwerten lautete: Es ist zwar Blut im Urin, es braucht aber nicht behandelt werden. Goliat brauche jetzt dringend eine Borreliose - Impfung. Aufgrund des schlechten Gesundheitszustandes von Goliat aus dem Jahr 2007 verneinten der Kläger und seine Ehefrau diese Impfung ausdrücklich. Daraufhin hat die Assistenzärztin den Kläger und seine Ehefrau als verantwortungslos bezeichnet. Gerade weil Goliat Blut im Urin habe, müsse er geimpft werden".
Auch von seiner Seite kam diesbezüglich zu keinem Zeitpunkt eine Rückfrage.
In der Berufsordnung der Tierärztekammer TWL § 9 ist verfasst:
"Tierärztliche Zeugnisse, Impfbescheinigungen und Gutachten sind der Wahrheit entsprechend sachlich, sorgfältig, unpateiisch und formgerecht auszustellen. Der Zweck des Schriftstückes, der Empfänger und das Datum sind anzugeben. Das Ausstellen von tierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen und Impfbescheinigungen setzt voraus, dass die Tiere oder der Tierbestand kurz zuvor nach den Regeln der tierärztlichen Wissenschaft und Erkenntnissen der tierärztlichen Praxis in angemessenem Umfang untersucht worden sind".
Mitgeteilt wurde mir: Der beklagte Tierarzt, seine Ehefrau, seine angestellte Tierärztin und dieser Gutachter haben ganz oder teilweise an der gleichen Universität
studiert oder waren dort beschäftigt.
Der Rechtsanwalt des beklagten Tierarztes ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger.
( Tätig auch für die Landwirtschaftskammer Niedersachsen)
Der prozessleitende Richter am Amtsgericht hat während der 2ten Verhandlung vor einem großen Publikum aus dem Fenster geschaut und sagte: "Oh es schneit ja."Er schaute gelangweilt auf Goli seine Gerichtsakte und sagte: " Ich muss sehen, dass ich diese Akte zubekomme. Solange habe ich mich noch nie mit einer Akte beschäftigt."
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Ein Obergutachten wurde mehrmals beantragt. Dies wurde aber weder von dem Amtsgericht noch von dem Landgericht befürwortet.
In vielen Fernsehsendungen stellt sich immer wieder die Frage: Wer kontrolliert die Gutachter? Welche Macht haben diese Gutachter?
Manche Menschen sitzen jahrelang unschuldig in den Gefängnissen.
Es soll ja eine wahnsinnige tolle Einnahmequelle sein!
Für Goli seinen Prozess hatte der Rechtsschutzversicherer 8.602,46 € bezahlt; eine Vergütung nach ZPO § 413 für den Gutachter 85,00 € die Stunde.
DANKE!
An Goli seine Züchterin. Wir haben uns immer noch gaaaaaaaanz doll lieb.
Danke Herrn Heilpraktiker dipl. rer. pol. Wolf - Alexander Melhorn für die Veröffentlichung "Das Impfschicksal von Goli": Über 7682 Klicks hat Goli seine Seite bislang schon zu verzeichnen.
Vielen, vielen Dank an WSAVA = "Weltverband der Kleintierärzte", die im Mai 2013 die neuen Richtlinien für die Welpenimpfung veröffentlicht haben. Diese Überraschung ist der absolute Oberhammer!
ACHTUNG! Es wird grundsätzlich empfohlen, alle Welpen gegen Staupe, Hepatitis und Parvovirose zu impfen. In den Ländern mit Tollwutvorkommen sollte die Tollwutimpfung ebenfalls zum Standardprogramm für Welpen gehören.
Die letzte Welpenimpfung sollte im Alter von 14 bis 16 Wochen (nicht früher) erfolgen. Danach sollten für 98 Prozent der geimpften Welpen ein jahrelanger, wenn nicht sogar lebenslänglicher Schutz bestehen.
Der Weltverband empfiehlt noch eine Auffrischung nach 12 Monaten.
Es geht aber nur darum die Hunde aufzufangen, die bei dem ersten Impfungen "durchgefallen" sein könnten.
Bei einem immunen Hund seien weitere Auffrischungen unnütz und überhaupt wirkungslos.
Ausdrücklich wird unbedingt empfohlen, so wenig Impfstoffe als möglich zu geben, um den Körper der Tiere nicht unnötig zu belasten.
Mit einem Titertest ( Blutabnahme mit genauer Antikörperbestimmung) lässt sich feststellen, ob das Tier immun ist. Somit auch die Auffrischung nach 12 Monaten. ( Ja oder nein).
Der Weltverband dieser Kleintierärzte schreibt weiter, dass man gegen SHP (Staupe, Hepatitis, Parovirose nicht öfters als alle drei Jahre impfen soll.
Vorsicht! Die Tierärzte empfehlen oft regelmäßige Abstände in jährlichen oder im 3 Jahresabstand.
Freundliche Impfaufforderungskärtchen oder Impfaufforderungsmails werden versendet.
Bitte ignorieren! Kein Angst! Keine Panik!
Die Herren der Veterinärmedizin und Amtsveterinäre, die mir hier und da geholfen haben und mir das
Fachbuch "Tiermedizinische Impfpraxis" empfohlen haben.
Der Fachtierärztin Frau Dr. med. vet. Jutta Ziegler.
Auch der Impffreiheit für Tiere herzlichen Dank! Unter "Impfschadensberichte" ist Goli veröffentlicht.
Danke Jutta für Deine schriftliche Hilfe, es tut mir sehr leid, dass Du immer noch durch die Schriftsätze von Goli Gänsehaut bekommst.
Danke meiner netten Juristin, die meine kompletten Schriftsätze kennt und kontrollierte, aber mich sofort von meiner Euphorie ausbremste.
Meinen Verwandten, Freundinnen und Freunden, Bekannten, Nachbarinnen und Nachbarn, die an den Gerichts-verhandlungen teilnahmen und uns auch in der Trauerzeit getröstet haben.
Danke Golis allerbestem Freund, der zu jeder Zeit und Stunde sofort für Goli zur Stelle war. Denke gerade an die Fahrten zur Tiermedizinischen Hochschule Hannover, als unsere Nerven komplett blank lagen.
An die vielen User aus den verschiedenen Tierforen, zu denen ich seit Golis Tod 2008 ab und zu noch einen tollen E-Mail Kontakt pflege.
Gaaaaaanz besonderen Dank gilt meinem Ehemann, der mich mit der "Akte" von unserem Goli in Ruhe gelassen hat. Mit dieser Veröffentlichung werden mein Ehemann und unser Sohn die ganze Wahrheit erfahren.
Tausend Dank an Goli seine nachbehandelnden Tierärzte, an das gesamte tolle Team für die vielen Streichel-einheiten, die Goli bekam, für die einfühlsamen Worte und die gelassene Zeit, von Goli Abschied zu nehmen.
Auf der Homepage von Herrn Heilpraktiker dipl.rer.pol.Wolf-Alexander Melhorn habe ich versprochen, dass ich ein Buch über unseren Goli schreiben werde.
Kurzfristig habe ich mich für eine Homepage entschieden. Ich habe nämlich festgestellt, dass der Impf-Wahnsinn und der Medikamentenskandal konsequent von einigen Tierarztpraxen weitergeführt wird.
Es betrifft nicht nur das sinnlose Impfen, schwerwiegend auch die Gabe von Antibiotika. Ohne eine zuvor sichergestellte Bakterienkultur können diese Präparate nutzlos und somit schädigend sein. Die Darmflora könnte total zerstört und massiv geschädigt werden.
Ausdrücklich möchte ich darauf hinweisen, dass eine Kastration nicht zur Vorbeugung dient, also prophylaktisch, weil irgendwelche Krankheiten auftreten könnten. Vorsicht vor einer unüberlegten Entscheidung, einer Gemischthaltung.
Also, Haltung von Rüde und Hündin, eine Kastration könnte dadurch schon vorprogrammiert sein.
Für viele Rüden ist es nicht zumutbar, diesen Stress 2x im Jahr über mehrere Tage durchzustehen. Stress macht krank! Für eine Kastration ist eine tatsächliche medizinische Indikation erforderlich. Nicht nur der Tierarzt macht sich strafbar, auch der Besitzer dieses Tieres.
Tierschutzgesetz § 6
Ohne eine vorher durchgeführte Kotuntersuchung keine Entwurmungstablette/Paste verabreichen.
Vorsicht mit Spot-one Präparaten! Frontline & Co - diese enthalten das Nervengift Fiponil.
"Dass geringe Teile im Organismus des Tieres resorbiert werden," diese Tatsache wurde mir von der Firma am 25.05.2012 bestätigt. Geringe Teile?
Der Hund von meiner Freundin erlitt dadurch eine Vergiftung und einen epileptischen Anfall, Infusionen mit stationärem Aufenthalt 720,00 €. Ich würde diese chemischen Keulen nie mehr zur Vorbeugung verabreichen!
Es gibt genügend biologische Präparate!
Es soll nicht von meiner Seite der Eindruck entstehen, keine Tierarztpraxis zu konsultieren. Ganz im Gegenteil! Einmal im Jahr sollte das Tier, in diesem Fall Hund, durchgecheckt werden. Somit kann vielleicht eine Krankheit frühzeitig erkannt und behandelt werden. Den Urin mit der Suppenkelle abfangen, bei Rüden geht es natürlich super
und die Kotprobe gleich mit ins Gepäck.
Zum Abschluß:
Nie mehr würde ich mit meinem Haustier eine Groß-und Kleintierpraxis besuchen. Bevor meinem Tier eine Injektion, Impfung, Medikamente verabreicht werden, würde ich erst den Beipackzettel lesen und mir das Medikament notieren. Eine Krankenversicherung würde ich nie mehr abschließen!
Monatlich würde ich einen Betrag auf dem Sparbuch ansparen.
Wie heißt der Spruch? "Aus Fehlern lernt man". Leider kann ich für meinen/unseren Goli nichts mehr tun. Ich habe viele Hundehalter aufgeklärt und werde sie weiterhin aufklären.
Die Tierärzte wissen, dass sie durch Verbreitung ihrer Panik und durch unsere Angst um unsere geliebten Tiere sehr gut davon leben können.
Beste Grüße
Golis Frauchen
Bei Fragen oder ähnlichem senden Sie mir einfach über das Kontaktformular eine Nachricht.